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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)


1) Geltungsbereich


  1. Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten ausschließlich im Geschäftsverkehr gegenüber Unternehmern (§ 14 BGB), juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichem Sondervermögen.
  2. Die AGB gelten insbesondere für Verträge über den Verkauf und/oder die Lieferung von Softwareprodukten oder Dienstleistungen, nachfolgend einheitlich als „Ware“ bezeichnet, der Additive Marking GmbH. Sofern nichts anderes vereinbart, gelten die AGB in der zum Zeitpunkt der Bestellung des Käufers gültigen bzw. jedenfalls in der ihm zuletzt zugänglich gemachten Fassung als Rahmenvereinbarung auch für gleichartige künftige Verträge, ohne dass in jedem Einzelfall wieder auf sie hinzuweisen ist.
  3. Darüber hinaus gelten diese AGB für Bestellungen über den Online Shop www.iam-approved.com von Additive Marking. Die Geltung der AGB erstreckt sich nicht auf eigenständige Leistungen des Unterauftragnehmers oder Zulieferers.
  4. Diese AGB gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Käufers werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt wurde.

2) Angebot und Vertragsschluss


  1. Angebote der Additive Marking GmbH sind grundsätzlich unverbindlich und freibleibend, es sei denn sie enthalten eine bestimmte Annahmefrist oder sind ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet. Erst durch schriftliche Auftragsbestätigung seitens Additive Marking (E-Mail ist ausreichend) oder die tatsächliche Erbringung der Leistung durch Additive Marking gilt das Angebot des Käufers als angenommen und der Vertrag kommt zustande.
  2. Angebote im Online Shop gelten ebenfalls als unverbindlich und freibleibend. Der Vertrag kommt folgendermaßen zustande: Durch anklicken des Buttons „zahlungspflichtig bestellen“ gibt der Käufer ein verbindliches Angebot ab, welches durch Versenden einer Auftragsbestätigung oder durch Lieferung der bestellten Ware von Additive Marking angenommen wird. Nach Abschluss des Bestellvorgangs erhält der Kunde eine automatisch erstellte und versandte E-Mail, die den Eingang der Bestellung bestätigt, diese gilt nicht als Auftragsbestätigung.
  3. Additive Marking behält sich technische und gestalterische Abweichungen des präsentierten Warenangebots, im Zuge technischen Fortschritts oder bei Veränderung der Marktsituation vor. Aus Änderungen und Abweichungen kann der Besteller/Käufer keine Rechte gegenüber Additive Marking herleiten.

3) Preise und Zahlungsbedingungen


  1. Die angegebenen Preise und Entgelte (z.B. Honorare, Reisekosten, Spesen) verstehen sich zuzüglich Mehrwertsteuer und sofern anfallend, zuzüglich gesetzlicher Zölle und Versandkosten.
  2. Sofern nichts anderes vereinbart, ist der Kaufpreis binnen dreißig (30) Kalendertagen ab Rechnungsdatum fällig. Verzugszinsen werden in Höhe von mindestens 8 % über dem jeweiligen Basiszinssatz p.a. berechnet. Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens bleibt vorbehalten.
  3. Die Zahlung des Kaufpreises hat ausschließlich auf eines von Additive Marking benanntes Konto zu erfolgen. Der Abzug von Skonto ist nur bei schriftlicher besonderer Vereinbarung zulässig.
  4. Zahlungen über den Online Shop erfolgen über Rechnung.
  5. Sofern keine Festpreisabrede getroffen wurde, bleiben angemessene Preisänderungen wegen veränderter Lohn- und Herstellungskosten für Lieferungen, die 3 Monate oder später nach Vertragsabschluss erfolgen, vorbehalten.

4) Lieferung, Gefahrenübergang und Annahmeverzug


  1. Die Lieferung erfolgt in Abhängigkeit der gewählten Ware per Bereitstellung über ein Web-Portal oder durch Installation bei dem Besteller/Käufer vor Ort. Die Art der Lieferung ist in dem Angebot / der Auftragsbestätigung festgelegt.
  2. Die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der Ware geht mit Lieferung der Ware auf den Besteller/Käufer über.
  3. Additive Marking behält sich das Recht vor, im Falle nicht richtiger oder nicht ordnungsgemäßer Selbstbelieferung vom Vertrag zurückzutreten. Dies gilt nur für den Fall, dass die Nichtlieferung nicht von Additive Marking zu vertreten ist und diese mit der gebotenen Sorgfalt ein konkretes Deckungsgeschäft mit dem Zulieferer abgeschlossen hat. Additive Marking wird alle zumutbaren Anstrengungen unternehmen, um die Ware zu beschaffen. Im Falle der Nichtverfügbarkeit oder der nur teilweisen Verfügbarkeit der Ware wird der Besteller/Käufer unverzüglich informiert und die Gegenleistung unverzüglich erstattet.
  4. Ist eine Lieferfrist aus Gründen überschritten, die Additive Marking zu vertreten hat, kann der Besteller/Käufer eine angemessene Nachfrist setzen und erst nach deren fruchtlosem Ablauf vom Vertrag zurücktreten.
  5. Kommt der Besteller/Käufer mit der Annahme der Ware in Verzug oder verletzt schuldhaft ihm obliegende Mitwirkungspflichten, so ist er Additive Marking zum Ersatz des insoweit entstandenen Schadens, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen, verpflichtet.

5) Eigentumsvorbehalt


  1. Warenlieferungen bleiben bis zur Erfüllung sämtlicher, auch künftiger, Forderungen aus der Vertragsbeziehung mit dem Besteller/Käufer Eigentum der Additive Marking. Der Besteller/Käufer ist verpflichtet, die im Eigentum von Additive Marking stehende Ware mit kaufmännischer Sorgfalt unentgeltlich zu verwahren und ausreichend zu versichern.
  2. Der Besteller/Käufer ist berechtigt, die Vorbehaltsware bis zum Eintritt des Verwertungsfalls im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu veräußern. Sämtliche hieraus entstehenden Forderungen gegen Dritte tritt der Besteller/Käufer in Höhe des jeweiligen Rechnungswertes (einschließlich Umsatzsteuer) im Voraus an Additive Marking ab. Diese Abtretung gilt unabhängig davon, ob die Vorbehaltsware ohne oder nach Verarbeitung weiterverkauft worden ist. Diese Abtretung gilt unabhängig davon, ob die Ware ohne oder nach Verarbeitung weiterverkauft worden ist. Der Besteller/Käufer bleibt zur Einziehung der Forderung auch nach der Abtretung ermächtigt. Die Befugnis Additive Markings, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt davon unberührt. Additive Marking wird die Forderung jedoch nicht einziehen, solange der Besteller/Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug gerät und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist.
  3. Wird die Vorbehaltsware vom Besteller/Käufer zusammen mit anderen Waren verkauft, so tritt der Besteller/Käufer die Kaufpreisforderung für die Vorbehaltsware in voller Höhe oder im Falle vorheriger Be- oder Verarbeitung mit anderen Waren, in Höhe des Wertes der verarbeiteten Vorbehaltsware ab.

6) Mitwirkungspflicht des Bestellers/Käufers


  1. Der Besteller/Käufer ist verpflichtet, die organisatorischen und technischen Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass die vereinbarten Leistungen erbracht werden können. Erfüllt der Besteller/Käufer diese Mitwirkungspflichten nicht, nicht richtig oder verspätet oder befindet er sich in Annahmeverzug, so hat die Additiv Marking das Wahlrecht, nach erfolgloser Ansetzung einer dreitätigen Nachfrist vom Vertrag gegen vollständige Schadloshaltung zurückzutreten oder die vereinbarten Leistungen dennoch zu erbringen und die durch die Verletzung der Mitwirkungspflicht entstanden Aufwendungen zu den vereinbarten oder marktüblichen Ansätzen zusätzlich in Rechnung zu stellen.
  2. Soweit Additive Marking Ware nach Entwürfen und Anweisungen des Bestellers/Käufers erstellt, hat der Besteller/Käufer Entwürfe und Anweisungen nach Maßgabe von Additive Marking bereitzustellen.

7) Schutzrechte Dritter


  1. Additive Marking ist und bleibt Inhaber aller mit der Ware einhergehender Schutzrechte. Dies gilt auch für Teile der Ware oder aus ihnen ganz oder teilweise abgeleiteter Ware einschließlich der dazugehörigen Materialien.
  2. Additive Marking geht davon aus, dass die Ware keine Schutzrechte Dritter beeinträchtigt. Sollte ein Dritter dem Besteller/Käufer gegenüber die Verletzung gewerblicher Schutzrechte hinsichtlich der gelieferten Ware geltend machen, so ist der Kunde verpflichtet, Additive Marking sofort zu verständigen. Der Besteller/Käufer wird Additive Marking Gelegenheit geben, einem Rechtsstreit beizutreten. Er wird nur in Abstimmung mit Additive Marking einen Rechtsstreit über die Frage des Vorliegens einer Schutzrechtsverletzung führen. Additive Marking entscheidet – unter angemessener Berücksichtigung der Bedürfnisse des Bestellers/Käufers – über die rechtlichen Abwehrmaßnahmen und bei Vergleichsverhandlungen. Falls dem Dritten durch die vertragsgemäße Verwendung der von Additive Marking gelieferten Ware berechtigte Ansprüche aus gewerblichen Schutzrechten zustehen, hat Additive Marking unter besonderer Berücksichtigung der Umstände des Bestellers/Käufers die Wahl, eine Lizenz zu erwerben oder die Ware kostenfrei zu ändern.
  3. Soweit Additive Marking Ware nach Entwürfen und Anweisungen des Bestellers/Käufers erstellt, stellt der Besteller/Käufer Additive Marking von allen Forderungen und Kosten frei, die aufgrund von Verletzungen der Schutzrechte Dritter entstehen, die auf Entwürfe und Anweisungen des Bestellers/Käufers zurückzuführen sind. Der Besteller/Käufer zahlt auf Anforderung von Additive Marking einen angemessenen Prozesskostenvorschuss.

8) Gewährleistung


  1. Die Gewährleistungsfrist beträgt zwölf (12) Monate ab Lieferung oder, soweit eine Abnahme erforderlich ist, ab der Abnahme.
  2. Die gelieferte Ware ist nach Lieferung unverzüglich durch den Besteller/Käufer zu untersuchen. Etwaige Mängel sind Additive Marking unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Es gilt § 377 HGB.
  3. Das Wahlrecht zwischen Nacherfüllung und Ersatzlieferung steht der Additive Marking zu. Der Additive Marking ist stets Gelegenheit zur Nacherfüllung innerhalb angemessener Frist zu geben. Rückgriffsansprüche bleiben von vorstehender Regelung ohne Einschränkung unberührt.
  4. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Besteller/Käufer – unbeschadet etwaiger Schadensersatzansprüche – vom Vertrag zurücktreten oder die Vergütung mindern.
  5. Mängelansprüche bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit, bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit, bei natürlicher Abnutzung oder Verschleiß wie bei Schäden, die nach dem Gefahrübergang infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, übermäßiger Beanspruchung oder aufgrund besonderer äußerer Einflüsse entstehen, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind.
  6. Unbeschadet weitergehender Ansprüche des Bestellers/Käufers hat dieser im Falle einer unberechtigten Mängelrüge der Additive Marking die getätigten Aufwendungen zur Prüfung und – soweit gefordert – zur Beseitigung des Mangels zu ersetzen.

9) Haftung


  1. Additive Marking haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
  2. Für einfache Fahrlässigkeit haftet Additive Marking – außer im Falle der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit – nur, sofern wesentliche Vertragspflichten (Kardinalpflichten) verletzt werden. Die Haftung ist begrenzt auf den vertragstypischen und vorhersehbaren Schaden.
  3. Die Haftung für mittelbare und unvorhersehbare Schäden, Produktions- und Nutzungsausfall, entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparungen und Vermögensschäden wegen Ansprüchen Dritter, ist im Falle einfacher Fahrlässigkeit – außer im Falle der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit – ausgeschlossen.
  4. Eine weitergehende Haftung als in diesem Vertrag ist, ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs, ausgeschlossen. Vorstehende Haftungsbeschränkungen bzw. -ausschlüsse gelten jedoch nicht für eine gesetzlich zwingend vorgeschriebene verschuldensunabhängige Haftung (z. B. gemäß Produkthaftungsgesetz) oder die Haftung aus einer verschuldensunabhängigen Garantie.
  5. Soweit die Haftung nach den Ziffern 2 und 3 ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Angestellten, Arbeitnehmer, Vertreter, Organe und Erfüllungsgehilfen von Additive Marking.
  6. Die Haftung für Datenverlust wird auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei regelmäßiger und gefahrentsprechender Anfertigung von Sicherungskopien eingetreten wäre, es sei denn, es liegt eine der vorgenannten Voraussetzungen vor.
  7. Soweit Additive Marking Ware nach Entwürfen und Anweisungen des Bestellers/Käufers erstellt, stellt der Besteller/Käufer Additiv Marking in Bezug auf die vorgegebenen Maßgaben von der Haftung frei.

10) Widerruf


  1. Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.
  2. Ist der Kunde Verbraucher, hat er bei Abschluss eines Fernabsatzgeschäfts grundsätzlich ein gesetzliches Widerrufsrecht, über das der Anbieter nach Maßgabe des gesetzlichen Musters informiert (https://iam-approved.com/Rechtliches/Widerrufsbelehrung-Widerrufsformular/).
  3. Gemäß Nr. 1 Abs. 1 gilt diese Vereinbarung jedoch ausschließlich im Geschäftsverkehr gegenüber Unternehmern (§ 14 BGB), juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichem Sondervermögen. Ein Widerrufsrecht wird insofern nicht gewährt.

11) Schlussbestimmungen


  1. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein oder werden oder der Vertrag eine Lücke enthalten, so bleibt die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt
  2. Ausschließlicher Gerichtsstand und Erfüllungsort für alle Streitigkeiten mit Besteller/Käufern aus diesem Vertrag ist Paderborn. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.